Mit der Kündigung fällt Ihr Arbeitsplatz und Ihr Einkommen weg, wenn Sie sich nicht dagegen wehren. Im schlimmsten Fall können Sie Ihre laufenden Kosten im nächsten Monat schon nicht mehr decken und erhalten kein Arbeitslosengeld aufgrund der Sperrzeit.
Ich sorge dafür, dass es nicht soweit kommt, Sie eine angemessene hohe Abfindung erhalten und auch keine Probleme beim Bezug des Arbeitslosengeldes bekommen. Mit meiner Erfahrung und meinem Fachwissen aus vielen tausend Fällen im Arbeitsrecht, setze ich Ihre Rechte durch.
Natürlich übernehme ich auch die Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses, sodass Sie einen guten Eindruck bei der nächsten Bewerbung hinterlassen.
Wichtig! Handeln Sie schnell und versäumen Sie keine Fristen! Ist die Kündigung vor mehr als 3 Wochen zugestellt worden, so ist sie in der Regel wirksam und nicht mehr anfechtbar. Eine zugestellte Kündigung kann nur unverzüglich zurückgewiesen werden.
Nutzen Sie meine sofortige Ersteinschätzung.